Menschenrechtler fordern Ende von gezielten Kontrollen Schwarzer

Menschenrechtler fordern Ende von gezielten Kontrollen Schwarzer
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat ein Ende gezielter Personenkontrollen von Menschen anderer Hautfarbe verlangt.

"Solche pauschalen Verdächtigungen grenzen Menschen aus und verletzen ihren Anspruch auf Achtung als Gleiche", sagte Instituts-Direktorin Beate Rudolf am Mittwoch in Berlin. Sie stellte eine Studie zum sogenannten "Racial Profiling" vor, das anlasslose Kontrollen beispielweise von Schwarzen bezeichnet.

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Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass solche Kontrollen nach dem Polizeigesetz erlaubt sind, weil dort ausdrücklich möglich gemacht wird, Personen zu überprüfen, bei denen eine unerlaubte Einreise vermutet wird. Institutsdirektorin Rudolf forderte die Streichung des entsprechenden Paragrafen. Grund- und menschenrechtlich sei diese Bestimmung nicht haltbar, wird in der Studie argumentiert. So hielten unter anderem auch der UN-Anti-Rassismus-Ausschuss und die Europäische Kommission gegen Rassismus solche Kontrollen für unzulässig. In Deutschland werde diese Praxis dagegen noch wenig thematisiert.

Allerdings gibt es bereits ein Urteil, das solche Kontrollen hierzulande infrage stellt. Ein Student aus Kassel hatte gegen die in seinen Augen diskriminierende Praxis geklagt. Der Schwarze mit deutschem Pass wurde 2010 bei einer Bahnfahrt von der Polizei aufgefordert, sich auszuweisen. Er weigerte sich jedoch, zumal ein Polizist freimütig zugab, ihn wegen seiner Hautfarbe zu kontrollieren.

Am Ende eines Gerichtsverfahrens bekam der Student recht: Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz urteilte im Oktober vergangenen Jahres, dass es nicht zulässig sei, die Hautfarbe zum Auswahlkriterium bei Personenkontrollen zu machen. Es hob damit auch das Urteil der Vorinstanz auf, die die Praxis des "Racial Profiling" zunächst für zulässig erklärt hatte.