"Wenn jemand für seine Kinder oder für pflegebedürftige Angehörige Verantwortung übernimmt, muss dies steuerlich berücksichtigt werden", sagte die Verbandsvorsitzende Cornelia Spachtholz dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Ehegattensplitting lehnte sie ab, weil es althergebrachte Rollenmuster fördere.
"Kurzfristig betrachtet mag das Ehegattensplitting mit Blick auf das gesamte Haushaltseinkommen eine attraktive Lösung sein", sagte die Kauffrau und Mutter. Langfristig schaffe es aber eine Ungleichheit in der Ehe.
###mehr-artikel###
Beim Ehegattensplitting fällt die steuerliche Vergünstigung umso höher aus, je weiter die Einkommen der Partner auseinander liegen. Viele Frauen arbeiten nach der Geburt eines Kindes erst einmal Teilzeit oder in einem Minijob. Das Ehegattensplitting verstärke diese Entwicklung, kritisierte Spachtholz. So sei es vielen Frauen nicht möglich, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten. "Meist haben Paare nur im Blick, was insgesamt von den Steuern aktuell übrig bleibt", erklärte die Frauen-Aktivistin.
"Teilzeitjobs sind häufig typische Frauenberufe, die schon allein deshalb schlechter bezahlt sind", sagte sie. Hinzu kommen laut Spachtholz die geringere Stundenzahl und ungleiche Aufstiegschancen. "Karriere und Führen in Teilzeit ist immer noch nicht möglich. Wir fordern deshalb ein Ende der Präsenzkultur in den Betrieben", erklärte die 45-Jährige. Beruflicher Erfolg solle sich an den Ergebnissen der Angestellten orientieren und nicht daran, wer lange im Büro bleibt.
Langfristig führe der vom Ehegattensplitting begünstigte Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern zu ungleichen Renten. Nach einer Trennung seien die Frauen von Altersarmut bedroht, wenn sie wenig verdienten, kritisierte Spachtholz.
###mehr-links###
Das Problem beim Ehegattensplitting sei außerdem, dass es zwar als familienpolitische Maßnahme gedacht sei, aber nicht allen Familien zugute komme. Denn viele Kinder lebten in Patchworkfamilien. Auch bei Alleinerziehenden oder bei unverheirateten Eltern greife das Ehegattensplitting nicht, sagte Spachtholz. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das Ehegattensplitting auch für Homo-Ehen gelten.