Gericht erkennt Hindu-Tempelverein als Religionsgemeinschaft an

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Gericht erkennt Hindu-Tempelverein als Religionsgemeinschaft an
Der Trägerverein eines Hindu-Tempels in Hamm ist nach einem aktuellen Gerichtsurteil als Religionsgemeinschaft anzuerkennen.

Die Tempelgemeinschaft biete auch durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg (AZ: 12 K 2195/12). Der von der Gemeinschaft betriebene Tempel nehme mittlerweile eine herausragende Stellung unter den bundesweit 23 tamilischen Hindu-Tempeln ein und habe sich zu einem wichtigen Pilgerort entwickelt, dessen Einzugsgebiet sich sogar auf Übersee erstrecke.

Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, entsprach das Gericht einer Klage des Vereins. Mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts könnte der Tempelverein ähnlich wie die christlichen Kirchen Friedhöfe und Seelsorge in Krankenhäusern und Gefängnissen betreiben oder eine Form von Kirchensteuer erheben.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte eine Anerkennung des Tempelvereins als Religionsgemeinschaft bislang mit der Begründung abgelehnt, der Verein biete weder nach seiner Verfassung noch nach der Mitgliederzahl die Gewähr der Dauer. Die Zahl von rund 1.200 volljährigen Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen liege unter der verfassungsrechtlich noch zu akzeptierenden Mitgliederzahl, argumentierte das Land.

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Dieser Auffassung widersprachen nun die Richter in Arnsberg. Zu berücksichtigen seien auch die Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus, führten sie an. Nach den aktuellen Listen habe der Verein inzwischen mehr als 4.000 Mitglieder. Zudem sei die Zahl für die Prognose des dauerhaften Bestandes der Religionsgemeinschaft nur mit weiteren Bewertungsfaktoren aussagekräftig, hieß es. So komme es auch darauf an, wie lange die Gemeinschaft bereits bestehe, wie sich der Mitgliederstand entwickelt habe und ob die Religionsgemeinschaft in eine größere, gar weltweit verbreitete Gemeinschaft eingebunden sei. Angesichts der Bedeutung des Hinduismus als Weltreligion und den Aktivitäten der Gemeinschaft in Hamm werde deutlich, dass ein erheblicher "religiöser Bedarf" nach dem Tempel bestehe.

Im Jahr 2002 wurde in Hamm der erste in traditioneller hinduistischer Architektur errichtete Tempel in Deutschland eingeweiht. An der jährlichen Prozession zum Tempelfest im Mai und Juni nehmen den Angaben zufolge mittlerweile mehrere Tausend Besucher teil. Neben den täglichen Verehrungszeremonien für hinduistische Götter werden tamilische Hochzeiten und hinduistische Festtage begangen. Zudem betreibt der Tempelverein Seelsorge und engagiert sich in der Betreuung von Kranken.