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Bundestag entscheidet über Regelung zur vertraulichen Geburt
Der Bundestag entscheidet heute (Donnerstag) über die Regelung zur vertraulichen Geburt.
Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sieht vor, dass Schwangere, die bei der Geburt ihres Kindes ihre Identität nicht preisgeben wollen, unter einem Pseudonym gebären können. Ihre persönlichen Daten werden versiegelt und können vom Kind ab einem Alter von 16 Jahren eingesehen werden. Die Abstimmung über das Gesetz wird laut Tagesordnung erst am späten Abend stattfinden.
Kritiker des Gesetzes bemängeln, dass darin keine ausreichenden Regelungen zu Babyklappen getroffen wurden. Die Körbchen, in die Mütter anonym Neugeborene ablegen können, bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, sollen aber auch mit dem neuen Gesetz nicht abgeschafft werden.