Auch bei kirchlich modifizierten Tarifverträgen müsse es ein Streikrecht geben, erklärte die Organisation am Sonntag in Hannover bei ihrer 123. Hauptversammlung. Dieses Recht unter Berufung auf das Kirchenprivileg auszuschließen, sei verfassungswidrig.
Es sei ein Grundrecht als Gewerkschaft, Tarifverträge "gegebenenfalls auch gegen den Willen des Arbeitgebers kampfweise durchzusetzen", erklärte der Marburger Bund, dem bundesweit rund 114.000 angestellte und beamtete Ärzte angehören. Er rief die Arbeitgeber in Diakonie und Caritas auf, gemeinsam ein System zur Regelungen der Arbeitsbedingungen zu schaffen, das die grundgesetzlich geschützten Positionen der Arbeitnehmer anerkenne.
Entgelte ohne Beteiligung der Gewerkschaften
In der vergangenen Woche hatten die diakonischen Arbeitgeber in Niedersachsen überraschend erklärt, sie wollten künftig enger mit den Gewerkschaften zusammenarbeiten. Dabei sollen nach Diakonie-Angaben künftig "kirchengemäße Tarifverträge" mit einem besonderen Lösungsmodell für Konfliktfälle geschlossen und ins kirchliche Arbeitsgerecht eingebunden werden. Offen sei jedoch noch, inwieweit das Streikrecht darin verankert sein werde.
In anderen Bundesländern halten die diakonischen Arbeitgeber dagegen weiterhin am herkömmlichen Modell der Tariffindung fest. Dabei werden die Entgelte ohne Beteiligung der Gewerkschaften in kircheninternen Kommissionen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern festgelegt. Das niedersächsische Modell orientiert sich an Vorbildern in der Nordkirche. Dort gibt es bereits kirchlich modifizierte Tarifverträge mit Gewerkschaften, allerdings nicht für die soziale Arbeit.