Geldstrafe für Schulverweigerer in Hessen
Ein Ehepaar aus Nordhessen muss eine Geldstrafe von 700 Euro zahlen, weil es seine Kinder unter Berufung auf Glaubens- und Gewissensgründe nicht zur Schule geschickt hat. Dies entschied das Amtsgericht Fritzlar am Mittwoch.
Das Urteil sei allerdings nicht rechtskräftig, da das Paar Rechtsmittel eingelegt habe. Den beiden war ein Verstoß gegen das hessische Schulgesetz vorgeworfen worden.
Bereits im Januar 2011 hatte das Amtsgericht Fritzlar eine Geldstrafe in Höhe von 80 Euro gegen das Paar verhängt, das insgesamt neun Kinder hat. Mehrere der Kinder, die alle zu Hause unterrichtet wurden, haben nach Medienberichten inzwischen staatliche Schulabschlüsse erreicht und Berufsausbildungen absolviert. Im aktuellen Fall hatte die Staatsanwaltschaft wegen der wiederholten Weigerung der Eltern, ihre Kinder zur Schule zu schicken, eine Haftstrafe von sechs Monaten beantragt.