Zeitung: Friedrich will Aufenthaltsgesetz verschärfen

Zeitung: Friedrich will Aufenthaltsgesetz verschärfen
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will einem Zeitungsbericht zufolge das Ausweisungsrecht für extremistische Hassprediger verschärfen.

Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" (Donnerstagsausgabe) sollen dafür mehrere Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes verändert werden. Friedrich wolle das Ausweisungsrecht verschärfen und einen Ausweisungstatbestand für "gewaltbereite Extremisten, die Religion für ihre Zwecke missbrauchen" schaffen, berichtete das Blatt.

Der Entwurf sehe vor, dafür den Paragrafen 53 des Aufenthaltsgesetzes zu ändern. Nach Informationen der Zeitung soll zudem in Paragraf 54 ein "Regelausweisungsgrund geschaffen werden, um Angehörige von Drittstaaten, die zum missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen einreisen, mit Wiedereinreiseverbot zu belegen". Friedrich wolle seinen Entwurf auf der Innenministerkonferenz (IMK) in Hannover vorstellen, heißt es in dem Bericht.

###mehr-artikel###

Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) verteidigte Friedrichs Pläne, die unter anderem islamistischen Hasspredigern gelten. Rhein sagte der "Welt": "Wer in Deutschland zur Gewalt aufruft, den können wir nicht dulden." Man müsse nachbessern "und das Aufenthaltsgesetz verschärfen".

Der Sprecher der SPD-Innenminister, Ralf Jäger aus Nordrhein-Westfalen, warf Friedrich hingegen Populismus vor. Jäger sagte der "Welt" zu Friedrichs Vorschlägen: "Damit kann man höchstens an Stammtischen punkten. Eine Vielzahl der Salafisten hat die deutsche Staatsangehörigkeit und kann gar nicht ausgewiesen werden." Jäger hält eine erleichterte Ausweisung für ein "stumpfes Schwert".
 
Ein Durchbruch in der Frage noch vor der Bundestagswahl sei unwahrscheinlich, da der Regierungspartner der Union gegen den Vorschlag Friedrichs ist, heißt es in dem Bericht. FDP-Generalsekretär Patrick Döring sagte der "Welt": "Islamischer Extremismus ist kein Problem, das man allein mit Ausweisungen lösen kann. Für eine Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes sehe ich keine Notwendigkeit."