Rechtsexperten halten Einklagbarkeit von Kita-Plätzen für Illusion

Rechtsexperten halten Einklagbarkeit von Kita-Plätzen für Illusion
Experten halten es für illusorisch, dass Eltern ein- bis dreijähriger Kinder sich einen Kita-Platz einklagen werden können - trotz des Rechtsanspruches vom 1. August an.

"Es ist gut möglich, dass viele Eltern enttäuscht werden", sagte Reinhard Wiesner, Rechtsprofessor und ehemaliger Referatsleiter im Bundesfamilienministerium, der "Welt am Sonntag". Wiesner gilt als Vater des Kinderförderungsgesetzes, das den Rechtsanspruch ab August begründet.

###mehr-artikel###

Theoretisch kann demnächst jede Familie, die nach einer Wartezeit von rund drei Monaten keinen Platz zugeteilt bekommt, vor das Verwaltungsgericht ziehen. Faktisch werde dies aber wohl wenig bringen, sagte Wiesner: "Erklagen kann man sich nur Plätze, die es tatsächlich gibt oder deren Schaffung möglich ist." Derzeit schätzt das Bundesfamilienministeriums den Bedarf auf 780.000 Plätze bundesweit. Der Zeitung zufolge würden demnach noch rund 120.000 Plätze fehlen.

Der Rechtsweg, der sich zum 1. August öffnet, werde in der Praxis "wohl nur bedingt das erfüllen, was sich einige erhoffen", erwartet auch Markus Quetting, Vorsitzender des Landeselternbeirats der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Denn die betroffenen Kinder bekämen durch die Klage ja nicht sofort einen Betreuungsplatz und die Klageverfahren könnten sich über Jahre hinziehen.

Selbst die Klagemöglichkeit auf Schadenersatz für Familien, die keinen öffentlich geförderten Kita-Platz zugeteilt bekommen, halten Experten zumeist für wenig aussichtsreich. "Schadenersatz kann nur jemand fordern, der nachweisbar einen Schaden erlitten hat", sagt Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg.

Meysen erwartet, dass auch in Zukunft - wie heute schon - Kinder mit zwei berufstätigen Eltern bei der Vergabe bevorzugt werden und viele andere Familien leer ausgehen, obwohl das Gesetz genau dies eigentlich beheben sollte. "Man kann fest davon ausgehen, dass in der Anlaufphase diejenigen Kinder bevorzugt werden, bei denen beide Elternteile berufstätig sind", so Meysen.