Der Vater erhält das Sorgerecht leichter als bisher und kann auch gegen den Willen der Mutter die Mitsorge oder das alleinige Sorgerecht vor Gericht durchsetzen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.
###mehr-artikel###
Bisher haben getrennt lebende Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn sie verheiratet sind oder waren oder wenn sie sich übereinstimmend für die gemeinsame Sorge entschieden hatten. Künftig hat die Mutter zwar weiterhin bei der Geburt das alleinige Sorgerecht, der Vater kann dann aber beantragen, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben.
Die Mutter wird zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Stimmt sie nicht zu oder reagiert nicht fristgerecht, kann der Vater zum Jugendamt gehen, um eine Einigung zu erreichen. Er kann aber auch gleich das Familiengericht anrufen. Das Gericht wird dann in der Regel den Eltern ein gemeinsames Sorgerecht zusprechen. Ausschlaggebend ist das Kindeswohl. Der Vater kann aber auch die alleinige Sorge durchsetzen, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht.