"Mich ärgert, dass die Rechte der Patienten auf der Warteliste nicht gestärkt werden sollen", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagsausgabe).
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"Absichtserklärungen ohne Substanz reichen nicht aus", sagte Brysch mit Blick auf einen geplanten Entschließungsantrag aller Bundestagsfraktionen, der das Vertrauen der Bürger in die Organspende wieder stärken soll. Die Patienten müssten einen Anspruch darauf haben, in regelmäßigen Abständen über ihren Wartelistenplatz informiert zu werden.
"Wartelistenentscheidungen müssen ausführlich, verständlich und schriftlich begründet werden", forderte Brysch. Dazu zähle auch eine Rechtsmittelbelehrung. Der Betroffene müsse eine Wartelistenentscheidung auch gerichtlich überprüfen lassen können. Dies müsse der Gesetzgeber eindeutig festlegen.
Wartelisten-Manipulationen haben die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland einbrechen lassen: im gesamten Jahr 2012 um 12,8 Prozent, im ersten Quartal 2013 um 18 Prozent - auf nur noch 230 Organspender. Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist es, nach den Skandalen das Vertrauen in die Transplantationszentren zurückzugewinnen, um die Bereitschaft zur Organspende wieder zu erhöhen. Darüber sollte am Freitag eine Arbeitsgruppe der Fraktionen und des Ministeriums beraten.