Das teilte der zuständige Richter Jürgen Stadler dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Einzelheiten nannte er nicht, da die Urteilsbegründung noch nicht fertiggestellt sei. Jamal N. hatte in Afghanistans Hauptstadt Kabul für die UN gearbeitet, wie der Bayerische Flüchtlingsrat informierte.
Weil mehrere Kollegen von den radikal-islamischen Taliban entführt worden waren und er selbst Drohungen erhalten hatte, flüchtete Jamal N. nach Deutschland. Seinen Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch ab. Dagegen klagte der junge Mann vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht. In Bayern wurde Jamal N. durch eine Petition gegen Abschiebungen nach Afghanistan bekannt.
Bleibt das Urteil ein Einzelfall?
Der stellvertretende Flüchtlingsratsvorsitzende Alexander Thal begrüßte die Entscheidung des Ansbacher Gerichts. Er befürchte aber, dass das Urteil ein Einzelfall bleiben und keine Signalwirkung für weitere afghanische Flüchtlinge haben werde, sagte Thal dem epd. Etwa 2.000 geduldete Afghanen leben nach seiner Schätzung derzeit in Bayern. Die wenigsten Asylanträge hätten Erfolg. Da sich die Situation in Afghanistan laut Bundesnachrichtendienst weiter verschlechtern wird, fordert der Flüchtlingsrat einen Abschiebestopp in das Land.
Der Fall von Jamal N. ist auch mit Blick auf den Abzug der NATO-Kampftruppen bis 2014 bedeutsam. In der Politik wird derzeit darüber diskutiert, ein Aufnahmeprogramm für bis zu 1.500 Fahrer, Wachleute, Dolmetscher und andere afghanische Mitarbeiter der Bundeswehr ins Leben zu rufen. Nach dem Abzug wären sie ohne Job und ohne Schutz. Die Taliban drohten bereits, Jagd auf "Verräter" und "Kollaborateure" zu machen. Länder wie die USA und Frankreich haben Aufnahmeprogramme. Auch UN-Mitarbeiter könnten nach 2014 stärker zur Zielscheibe werden.