In dem Fall ging es um die Ermordung der Kommunistin Nibia Sabalsagaray. Die 24-Jährige war im Juni 1974 in einem Gefangenenlager der Militärs gefoltert und getötet worden. Eine Verurteilung des Generals durch das Gericht in der Hauptstadt Montevideo wurde erst durch einen Parlamentsbeschluss möglich. Der Kongress hatte den Mordfall Sabalsagaray vom Verjährungsgesetz für die Diktaturverbrechen ausgenommen.
Das "Gesetz über die Hinfälligkeit des Strafanspruchs des Staates" war 1986 beschlossen worden. Es sichert allen Polizei- und Militärangehörigen Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen zu, die sie vor dem 1. März 1985 begangen haben.
Mitte der 1970er Jahre galt Uruguay als "Folterkammer Lateinamerikas". Insgesamt wurden 40.000 Menschen während der Diktatur aus politischen Gründen inhaftiert, die meisten gefoltert und viele ermordet. Das Schicksal von knapp 200 Verschwundenen ist bis heute unklar.