Der Bremer Senat beschloss am Dienstag eine entsprechende Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes im kleinsten Bundesland. Damit bekommen Arbeitnehmer an islamischen Festen wie dem Ramadan und Aschura grundsätzlich die Gelegenheit, Gottesdienste zu besuchen, Schüler erhalten unterrichtsfrei. Allerdings tritt die Novelle erst nach Zustimmung des Landtages, der Bremischen Bürgerschaft, in Kraft.
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Das islamische Opferfest und das Ramadanfest sind zwar mehrtägig. Muslime können den Angaben zufolge aber jeweils nur an einem einzigen Kalendertag von der entsprechenden Feiertagsregelung Gebrauch machen. Hintergrund der neuen Regelung ist der Staatsvertrag, den das Land kürzlich mit Vertretern der Islamverbände unterzeichnet hat. Darin sind Rechte und Pflichten der muslimischen Gemeinden aufgeführt, die Gleichstellung wurde vereinbart.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Reformationstag am 31. Oktober 2017 im Land Bremen einmalig Feiertag ist. Damit soll der 500. Jahrestag der Reformation gewürdigt werden. Ende April hatte der Hamburger Senat bereits einen einmaligen Reformations-Feiertag beschlossen. Der 31. Oktober 2017 ist ein Dienstag.
Derzeit ist der Reformationstag nur in den ostdeutschen Ländern mit Ausnahme Berlins gesetzlicher Feiertag. Im November hatte die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gefordert, ihn 2017 bundesweit zum Feiertag zu machen. Der Tag erinnert an den legendären Thesenanschlag Martin Luthers (1483-1546) an der Wittenberger Schlosskirche im Jahr 1517. Damit wandte sich Luther gegen kirchliche Missstände wie den Ablasshandel. Dieses Ereignis gilt als der Beginn der reformatorischen Umwälzungen in Europa.