Opfer sexuellen Missbrauchs können zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz künftig 30 statt drei Jahre lang geltend machen. Der Beginn der Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch als Straftat verschiebt sich vom 18. auf den 21. Geburtstag, um den Opfern mehr Zeit einzuräumen, da sie oft erst lange nach der Tat die Kraft für eine Anzeige aufbringen. Die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt - je nach Schwere des Missbrauchs - zwischen fünf und 20 Jahren.
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Die Änderungen sind Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs, das der Bundestag im März mit den Stimmen der Koalition verabschiedet hatte. Der Opposition gehen die Regelungen nicht weit genug. Das Gesetz sieht auch vor, Betroffene in Gerichtsverfahren besser zu schützen. Künftig sollen Mehrfachvernehmungen der Opfer und Zeugen durch Videoaufzeichnungen möglichst vermieden werden. Die Öffentlichkeit soll bei sensiblen Fragen schneller ausgeschlossen werden können. Erwachsene, die als Minderjährige Opfer eines Übergriffs waren, erhalten leichter einen kostenlosen Anwalt.
Die Neuregelungen gehen auf Empfehlungen des Runden Tisches zu Fragen sexuellen Missbrauchs zurück, der nach den Skandalen unter anderem in katholischen Einrichtungen über die Konsequenzen beriet. Opfervertreter hatten wiederholt kritisiert, dass sich die Verabschiedung des Gesetzes so lange hinzog. Zwischen dem Beschluss im Bundeskabinett und der Verabschiedung vergingen zwei Jahre.