Zwar könne er die Kritik der Ombudsfrau für die Hinterbliebenen der NSU-Opfer, Barbara John, nachvollziehen, wonach das Gericht nicht die größtmögliche Öffentlichkeit für den Prozess habe herstellen können. Aus Sicht eines Richters, der möglicherweise später eine Revision wegen Verfahrensfehlern in diesem Bereich fürchten müsse, stelle sich die Sache aber ein bisschen anders dar, fügte der frühere Bundesjustizminister am Freitag im Inforadio des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) hinzu.
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Nach Ansicht Vogels war "der einzige Punkt, der korrekturbedürftig war, die Beteiligung von türkischen Journalisten". Dieser Fehler sei schließlich behoben worden. Wenn das Gericht versucht hätte, die Bedeutung einzelner Medien zu beurteilen und Plätze nach diesem Kriterium vergeben hätte, wäre der Ärger noch viel größer gewesen, prognostizierte der 87-Jährige, der als Zeuge bei der Ziehung der Presseplätze dabei war.
Auch ein anderer Saal mit mehr Plätzen für Journalisten wäre aus seiner Sicht keine Lösung. Schließlich müsse der Vorsitzende Richter den Gerichtssaal "nicht nur im Auge haben, sondern auch unter einer Kontrolle haben, die ein rechtsstaatliches Verhandeln ermöglicht". Vogel unterstrich: "Und wenn Sie dann einen Saal haben mit 500 oder mit 1.000 Leuten, dann wird das alles wesentlich erschwert."