Hintergrund ist der Rechtsstreit des Bischofs mit dem Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" und dessen Internet-Ableger "Spiegel Online" um die Frage, ob er für einen Flug nach Indien im vergangenen Jahr die erste Klasse gebucht hat. Die Bistumspressestelle erklärte am Samstag, dass die Staatsanwaltschaft noch zu keinem Urteil gekommen sei, ob die Vorwürfe zutreffen.
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Das Bistum hatte dem "Spiegel" auf dessen Anfrage im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass Tebartz-van Elst die Business-Klasse gebucht, aber mit Bonusmeilen und privater Zuzahlung ein "Upgrade" gewählt habe. Der Begriff "erste Klasse" wurde vermieden. Auf die Nachfrage eines Redakteurs im persönlichen Interview: "Aber erster Klasse sind Sie doch geflogen?" antwortete der Bischof: "Business-Klasse sind wir geflogen." Gegen die Berichterstattung des "Spiegels" erwirkte der Bischof daraufhin vor Gericht eine einstweilige Anordnung und bestritt mit einer eidesstattlichen Versicherung, die betreffenden Worte gesagt zu haben.
Nachdem "Spiegel Online" ein Video über das Interview veröffentlichte, das die Antwort des Bischofs belegte, gingen drei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Limburg wegen falscher Versicherung an Eides Statt ein. Diese wird nach Paragraf 156 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Limburger Behörde reichte die Anzeigen an die Hamburger Staatsanwaltschaft weiter. Die Bistumspressestelle betonte, dass die Staatsanwaltschaft erst prüfe, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliege.