Allein in der Bauwirtschaft sei im vergangenen Jahr in 1.690 Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil der Mindestlohn nicht bezahlt wurde, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf eine ihr vorliegende Bilanz der Bundesregierung für 2012. In der Gebäudereinigung waren es demnach 248, in der Pflegebranche, für die es erst seit 2010 eine Mindestlohnverordnung gibt, 50 Fälle.
Dem Bericht zufolge hat das Bundesfinanzministerium die Zahlen auf Anfrage der Grünen im Bundestag zusammengestellt. Nach diesen Angaben wurdenim vergangenen Jahr 26.775 Arbeitgeber im Bauhaupt- und Baunebengewerbe kontrolliert. Das verhängte Bußgeld in der Branche wegen Verstößen beim Mindestlohn beläuft sich demnach auf fast zwölf Millionen Euro.
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"Gerade in missbrauchsanfälligen Branchen müssen die Kontrollen deutlich verstärkt werden", forderte die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke, die die Anfrage stellte. Offene Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit müssten "umgehend besetzt und das Personal weiter aufgestockt werden".
Hilger Leprich, Vorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ, sprach von "einem dringenden Handlungsbedarf. Die Kontrollen der Mindestlöhne sind nicht ausreichend." Als die Finanzkontrolle Schwarzarbeit unter Schäubles Vorvorgänger Hans Eichel (SPD) geschaffen wurde, sei von der Kontrolle der Mindestlöhne gar nicht die Rede gewesen. Nun müssten die Zollbeamten diese Aufgabe zusätzlich übernehmen, obwohl nicht einmal die von Eichel damals vorgesehene Zahl der Planstellen von 7.000 erfüllt sei. Leprich verlangte für den Anfang wenigstens 500 Betriebsprüfer extra, die sich nur um die Mindestlöhne kümmern sollten.
In Deutschland sind bislang in 13 Branchen für knapp fünf Millionen Beschäftigte Lohnuntergrenzen vereinbart. Die Friseure kommen mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro jetzt dazu.