Damit soll die Entwicklung gestoppt werden, dass vor allem in einigen größeren Kommunen fast an jedem Sonntag in irgendeinem Stadtteil Einkaufen möglich war. "Wir nehmen die Sonntagsruhe sehr ernst", betonte Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD).
Höchstens zwei der offenen Sonntage pro Gemeinde dürfen Adventssonntage sein, je Bezirk oder Stadtteil aber nur einer. Diese Regelung soll eine Benachteiligung des Einzelhandels in den Stadtteilen gegenüber den Geschäften in den Innenstädten in der umsatzstarken Vorweihnachtszeit verhindern.
Neue Anhörungspflicht
Neu ist auch, dass die Kommunen bei der Festlegung der Sonntagsöffnungstermine verpflichtet sind, Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und die Kirchen anzuhören. Außerdem muss es für Sonntagsöffnungen wieder einen Anlassbezug wie Feste, Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen geben.
Montags bis freitags soll es auch nach der Gesetzesänderung nach wie vor keine Beschränkung der Ladenöffnungszeiten geben, aber samstags müssen die Geschäfte künftig um 22 Uhr schließen. An vier Samstagen im Jahr soll ein "Late-night-shopping" bis 24 Uhr möglich sein. Das Gesetz tritt am 18. Mai in Kraft. Für 2013 bereits beschlossene Sonntagsöffnungstermine sind davon nicht betroffen.