Die Straßburger Richter stellten am Donnerstag eine Verletzung des Menschenrechts auf Privatleben fest. Konkret ging es um den Fall eines Mannes, den die französischen Behörden zunächst des Diebstahls verdächtigt hatten. Auch als die Vorwürfe gegen ihn fallengelassen wurden, blieben seine Fingerabdrücke in einer elektronischen Datenbank gespeichert. (AZ: 19522/09)
Vor französischen Gerichten wehrte sich der Mann vergeblich gegen die Aufbewahrung der Daten. Der Menschenrechtsgerichtshof erklärte nun, die Speicherung von Fingerabdrücken sei zwar ein legitimes Mittel zur Verbrechensbekämpfung. Es müsse jedoch gesetzlich dafür gesorgt werden, dass es nicht zu einer exzessiven und pauschalen Speicherung komme.
Im vorliegenden Fall sei der Eingriff unverhältnismäßig. Auch sei das Argument der Staatsanwaltschaft für die Maßnahme äußerst fragwürdig, unterstrichen die Straßburger Richter. Diese habe erklärt, den Mann vor "Identitätsdiebstahl" schützen zu wollen.