Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen habe die Freiheitsstrafe für den 40-jährigen Mann für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt, sagte ein Gerichtssprecher nach dem Schuldspruch. Zudem müsse der Priester, der sich geständig gezeigt habe, als Bewährungsauflage 2.400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Auf einer Computerfestplatte des katholischen Geistlichen waren im November 2011 rund 4.000 kinderpornografische Bilddateien gefunden worden. Die heruntergeladenen Fotos soll er mit seiner Kreditkarte bezahlt haben. Kurz nach der Wohnungsdurchsuchung hatte ihn das Bistum Magdeburg beurlaubt.
Wie ein Bistumssprecher am Montag erklärte, soll nach Vorliegen des schriftlichen Urteils und der Rechtskraft ein kirchenrechtliches Verfahren beginnen. Der Priester bleibe zumindest bis zum Ende des Kirchenverfahrens vom Seelsorgedienst ausgeschlossen. Wie bei Missbrauchsfällen üblich entscheide letztlich der Vatikan über die berufliche Zukunft des Mannes.
epd lob rks
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