Wie die "Bild"-Zeitung (Montagsausgabe) unter Berufung auf die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtete, sollen die Jobcenter zum Beispiel ärztliche Atteste prüfen, um sogenannte Blaumacher ausfindig zu machen. Sachbearbeiter sollen einer internen Anweisung zufolge besonders darauf achten, ob "begründbare Zweifel an der angezeigten Arbeitsunfähigkeit" bestehen. Wenn sich herausstellt, dass die Krankheit vorgeschützt wurde, sollen die Leistungen gekürzt werden.
In einem Papier mit "fachlichen Hinweisen" nennt die Bundesanstalt Anzeichen für mögliches Blaumachen: Kontrolliert werden soll demnach etwa, wer sich "auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer" krankmeldet, wer häufig am "Beginn oder am Ende einer Woche" krank wird oder Einladungen zu Meldeterminen beim Arbeitsamt wegen Krankheit versäumt. Auch Hartz-IV-Empfänger, die Fortbildungskurse oder einen neuen Job wegen Krankheit nicht antreten, sollen überprüft werden.
Die vorgelegten Arzt-Atteste sollen dem Zeitungsbericht zufolge genau angeschaut werden, um Gefälligkeits-Krankschreibungen aufzudecken. So begründe eine Rückdatierung der Krankschreibung von mehr als zwei Tagen "ernsthafte Zweifel" am Attest, heißt es demnach in den BA-Weisungen. Bei Verdacht auf Blaumachen sollen die Jobcenter den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten, dessen Ärzte die Betroffenen notfalls sogar zu Hause untersuchen sollen.