Es handele sich um eine "Schlüsselreform", erklärten die EU-Kommissare Cecilia Malmström und Stefan Füle am Freitag in Brüssel. Das Parlament in Ankara hatte das Gesetz am Donnerstag verabschiedet. Unter anderem wird festgeschrieben, dass Menschen nicht in Länder zurückgeschickt werden dürfen, in denen ihnen Folter, Misshandlung oder die Todesstrafe drohen.
Wer die Abschiebung aus der Türkei befürchten muss, hat künftig mehr Möglichkeiten, bei türkischen Gerichten Einspruch einzulegen. Spezielle Schutzklauseln gibt es auch für Opfer von Menschenschmuggel. "Der Text kann in vielerlei Hinsicht als Fortschritt gewertet werden", sagte die Grünen-Politikerin Barbara Lochbihler, Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Europaparlament.
Reform der Migrationsgesetze gehört zu den Auflagen der EU
Lochbihler kritisierte allerdings, dass das neue Gesetz Schwachpunkte bei der Vergabe des Flüchtlingsstatus habe. Ein umfassender Flüchtlingsschutz bleibe Menschen aus europäischen Ländern vorbehalten, während Nichteuropäer nur vorübergehend Asyl bekommen könnten, erläuterte sie gegenüber dem epd. Auch die Grünen-Parlamentarierin Ska Keller sagte, trotz einiger Fortschritte müsse es weitere Verbesserungen beim Flüchtlingsschutz geben.
Die Reform der Migrationsgesetze gehört zu den Auflagen der EU an ihren Beitrittskandidaten Türkei. Das neue türkische Gesetz ist auch deshalb von Bedeutung, weil die EU künftig mehr über die Türkei eingereiste irreguläre Migranten dorthin zurückschicken möchte. Europa legt daher Wert darauf, dass die Türkei ein funktionierendes Migrations- und Asylsystem hat. Als Gegenleistung für die Rücknahme der Migranten stellt die EU der Türkei eine Lockerung der Visavergabe an Türken in Aussicht.