Der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer, Rainer Drees, wertete die Bluttat bei der Urteilsverkündung als Mord. Das Opfer habe keine Chance zur Gegenwehr oder zur Flucht gehabt, sagte Drees. (AZ: Landgericht Düsseldorf 17 Ks 2/13).
Der aus Marokko stammende 52-jährige Mann hatte am 26. September 2012 eine Sachbearbeiterin des Jobcenters mit mehreren Messerstichen getötet. Die Anwälte des Täters hatten auf eine zeitlich befristete Haftstrafe plädiert und gefordert, die Bluttat juristisch als Körperverletzung mit Todesfolge zu bewerten.
Der Mann hatte vor Gericht erklärt, er habe sich vom Arbeitsamt ungerecht behandelt gefühlt und eine Veröffentlichung seiner Daten durch die Behörde befürchtet. Die Tat hatte damals bundesweit Aufsehen erregt und eine Debatte über die Sicherheit in Jobcentern ausgelöst.