Danach sollen alle Ärzte, die mit den Krankenkassen abrechnen nach den Korruptions-Paragrafen des Strafgesetzbuchs belangt werden können. Bahr will die Verschärfung der Regelungen hingegen im Sozialgesetzbuch verankern.
Für Ärzte, die in öffentlichen Krankenhäusern angestellt sind, gilt das Antikorruptions-Strafrecht bereits heute. Bahr muss aber tätig werden, weil Staatsanwaltschaften derzeit nicht gegen niedergelassene Mediziner ermitteln. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach ein Arzt mit einer eigenen Praxis ein Freiberufler ist, für den die Korruptions-Paragrafen für Amtsträger nicht gelten.
Gesetzliche Regelungen "bestenfalls halbherzig"
Transparency will deshalb alle Ärzte, die mit den Kassen abrechnen, den öffentlich angestellten Medizinern rechtlich gleichstellen, damit einheitlich das Strafrecht angewendet werden kann. Zudem verlangt die Organisation, dass Korruption als Offizialdelikt verfolgt wird. Nach dem Vorschlag von Bahr würden Ermittlungen in der Regel erst durch eine Anzeige ausgelöst.
Korrupten Medizinern und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohen. Die gesetzlichen Regelungen sollen bis zum Sommer verabschiedet werden. Transparency nannte sie "bestenfalls halbherzig". Bedenklich sei auch, dass die Verfolgung auf die Annahme eines wirtschaftlichen Vorteils großen Ausmaßes beschränkt werden solle, bemängelte die Organisation.