Die Haltung der deutschen Ärzteschaft mit ihrem strikten Nein sei zu begrüßen, erklärte der Zentralrat am Dienstag in Köln. Die Sterbebegleitung mit einer palliativmedizinischen Versorgung sei eine "gute und menschliche Alternative zur direkten aktiven Sterbehilfe". Zugleich wurde eine muslimische Handreichung zu dem Thema vorgelegt.
Auch jüngere aktuelle islamische Rechtsgutachten lehnten aktive Sterbehilfe ab und betonten das Recht des Patienten, eine mögliche Schmerzbehandlung anzunehmen oder abzulehnen, hieß es weiter. Der Zentralrat der Muslime begrüße die Weiterentwicklung und flächendeckende Verbreitung palliativmedizinischer Versorgung.
Handreichung verfasst
Der Vorsitzende des Zentralrats-Ausschusses für Umwelt und Tierschutz, der Mediziner Zouhair S. Halabi, hat mit anderen Ärzten und Wissenschaftlern eine Handreichung verfasst. Darin heißt es, dass jeder Muslim das Recht habe, die Gestaltung seines letzten Lebensabschnittes zu bestimmen, etwa in Form einer Patientenverfügung und im Rahmen der gültigen Gesetze und nach religiöser Überzeugung. Deshalb sei es so wichtig, dass sich auch Muslime mit Patienten- und Betreuungsverfügungen auseinandersetzten.
Aus islamischer Sicht bestünden keine Einwände gegen die Gabe von Beruhigungs- und Schmerzmitteln in hoher Dosierung, wenn dies bei einem schwerstkranken Menschen erforderlich sei, heißt es in der Handreichung. Die mögliche Beschleunigung des Todeseintritts als Nebenwirkung dürfe in so einem Fall in Kauf genommen werden: "Bei Schwerstkranken und unheilbaren Menschen ist es statthaft, das Angebot von Unterlassen oder Reduktion der Behandlungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen."