Mehrheitlich sprachen sich die Länder aber dafür aus, das Leistungsschutzrecht unter Beteiligung der Branche zu überarbeiten, um einen fairen Interessenausgleich zwischen neuen und alten Medien sowie den Autoren herzustellen. In der Entschließung, die mit der Mehrheit der von der SPD und den Grünen regierten Länder gefasst wurde, heißt es, das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz könne im Bundesrat nicht erfolgreich aufgehalten werden. Nach der Bundestagwahl im Herbst solle ein neuer Anlauf erfolgen.
Verlage können Gebühren verlangen
Mit dem nun verabschiedeten Gesetz erhalten Verlage die Möglichkeit, für die kommerzielle Nutzung ihrer Erzeugnisse im Internet Gebühren zu verlangen. Die Verleger zielen damit unter anderem auf sogenannte News-Aggregatoren, die Nachrichten aus Zeitungen auf eigenen Web-Seiten zusammenstellen und präsentieren. Inwiefern auch der Newsdienst der Suchmaschine Google von dem neuen Recht betroffen sein wird, ist unter Fachleuten umstritten.
Von der Regelung ausgenommen sind einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte. Suchmaschinen können demnach auch weiterhin kurze Auszüge von Artikeln anzeigen, ohne von den Verlegern belangt zu werden. Unklar bleibt, wie lang ein solcher "Textschnipsel" sein darf. Im Gesetz wird keine Zeichenzahl festgelegt. Ebenso ist im Gesetz nicht im Detail aufgeführt, wie die Lizenzgebühren eingeholt und verteilt werden sollen.