Der "Welt am Sonntag" sagte die Ministerin, es werde zwar bestimmt Klagen geben, "aber nach aktuellen Einschätzungen keine bundesweite Klageflut". Auch als vor rund 15 Jahren der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die über Dreijährigen eingeführt wurde, sei vor einer gigantischen Klagewelle gewarnt worden, die aber nicht eingetreten sei.
Präzise Angaben zur Zahl der noch fehlenden Krippenplätze machte die Ministerin nicht. Während fast alle Landkreise wohl den Rechtsanspruch ab August erfüllen könnten, gebe es vor allem in westdeutschen Großstädten Probleme. "Manche Oberbürgermeister wie Christian Ude aus München haben offenkundig zu sehr darauf spekuliert, dass der Bund den Rechtsanspruch noch einmal verschiebt."
Nach Schröders Einschätzung könnten Klagen im Extremfall sogar zum Ersatz von Verdienstausfällen führen. Laut einem Rechtsgutachten könnten die Gerichte die Kommunen verpflichten, Eltern einen Platz in einer Kita zur Verfügung zu stellen. "Kann die Kommune das nicht, muss sie unter Umständen die Kosten für einen privaten Betreuungsplatz übernehmen", sagte Schröder weiter. "Und wenn das alles nicht möglich ist, würde auch der Ersatz von Verdienstausfällen eine Option sein."