Das Landgericht Köln hat in einem am Freitag veröffentlichten Urteil die Klage eines Bauunternehmers auf Zahlung des restlichen Werklohns in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro abgewiesen. (AZ: 18 O 43/12)
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der zwischen den Parteien geschlossene Bauvertrag durch die DITIB wirksam gekündigt worden ist. Kündigungsgrund war ein für den Moscheebau verwendeter Zement, der nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprach. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung zum Oberlandesgericht Köln möglich.
Unterdessen hat in dieser Woche ein gerichtlich bestellter Gutachter seine Arbeit auf der Baustelle aufgenommen. Hintergrund ist ein Streit zwischen der DITIB als Bauherr und dem Architekturbüro Paul Böhm. Die DITIB hatte dem Architekten Böhm im Oktober 2011 massive Baumängel, explodierende Kosten und Uneinsichtigkeit vorgeworfen. Sachverständige hatten mehr als 2.000 Baumängel aufgelistet.
Böhm hatte dagegen dem DITIB-Vorstand vorgeworfen, auf Konfrontation zu setzen. So seien in dem Gutachten Mängel benannt worden, obwohl die Baumaßnahmen noch nicht fertiggestellt und abgenommen gewesen seien.
Die DITIB ist organisatorisch eng mit der staatlichen Religionsbehörde in der Türkei verbunden. Die knapp 500 Imame, die in DITIB-Moscheen in Deutschland arbeiten, werden von der Regierung in Ankara bezahlt.