Das deutsche Feiertagsrecht wirke sich zunehmend als Ungleichbehandlung aus, "weil den zahlreichen christlichen Feiertagen kein solcher einer anderen Religion gegenübersteht", heißt es in dem Abschlussbericht "Zukunft der Arbeitswelt", der am Montag in Berlin vorgelegt wurde.
Über gesetzliche Lösungen sollte nachgedacht werden, wenn sich das Bedürfnis von Arbeitnehmern nach Arbeitsruhe an hohen Feiertagen nicht-christlicher Religionen über vertragliche, betriebliche oder tarifliche Regelungen nicht befriedigen lasse, empfiehlt die Kommission, die von der Robert-Bosch-Stiftung berufen wurde.
Mit Hinweis auf den Hamburger Staatsvertrag mit Islamverbänden spricht sich das Gremium dafür aus, Freistellungsansprüche an zwei gesetzlich benannten Feiertagen der entsprechenden Religion zu erwägen. Als Ausgleich für einen damit verbundenen Einkommensverlust sollten die Arbeitnehmer wahlweise auch Urlaub an dem Feiertag nehmen können.
In den Staatsverträgen mit Islamverbänden hatten die Stadtstaaten Hamburg und Bremen im vergangenen Jahr geregelt, dass einige islamische und alevitische Feiertage wie etwa Ramadan oder Opferfest wie kirchliche behandelt werden. Muslimische Arbeitnehmer haben an diesen Feiertagen Anspruch auf einen freien Tag, müssen diesen aber nacharbeiten oder Urlaub nehmen. Auch Schüler können sich an diesen drei Feiertagen beurlauben lassen. Die islamischen Feiertage sind damit in den beiden Bundesländern kirchlichen Feiertagen wie etwa dem Buß- und Bettag gleichgestellt.
Der Kommission "Zukunft der Arbeitswelt" unter Vorsitz von Hans-Peter Klös vom Institut der deutschen Wirtschaft gehörten neben anderen der Vorsitzende der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Michael Vassiliadis, der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen sowie die Göttinger Professorin für Wirtschaftspädagogik, Susanne Seeber, an.