Der Dialog mit denen, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, werde immer wichtiger. Darin stimmten Vertreter der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Rabbinerkonferenzen bei einem Treffen am Montag in Kassel überein, wie anschließend mitgeteilt wurde.
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Anlässlich der "Woche der Brüderlichkeit" findet regelmäßig ein Meinungsaustausch der Kirchen mit der Allgemeinen und der Orthodoxen Rabbinerkonferenz statt. Hauptthema in diesem Jahr war der Umgang mit der wachsenden Säkularität.
Einen breiten Raum bei dem Treffen nahm den Angaben zufolge der Rückblick auf die Debatte über die rituelle Beschneidung von Jungen ein. In nicht wenigen Debattenbeiträgen nach dem Urteil des Kölner Landgerichts im vergangenen Jahr habe sich eine tiefe Entfremdung eines Teils der Gesellschaft von religiösen Lebensformen und ein erschreckender "religiöser Analphabetismus" gezeigt, stimmten die jüdischen und christlichen Gesprächsteilnehmer überein.
Verständnis für religiöse Lebensformen wecken
Um die Kluft zwischen religiösen und säkularen Bürgern zu überwinden, halten es Rabbiner und Kirchenleitungen für notwendig, den gesellschaftlichen Dialog über die Bedeutung der jüdischen und christlichen Traditionen für die europäischen Kulturen, über Religionsfreiheit und das Recht auf religiöse Erziehung zu intensivieren. Eine religiös und weltanschaulich plurale Gesellschaft erfordere von allen die Bereitschaft, mit Menschen unterschiedlicher religiöser oder säkularer Überzeugungen zusammenzuarbeiten. Deshalb könne auch von der säkularen Öffentlichkeit Respekt und Verständnis für religiöse Lebensformen erwartet werden.
Richter am Kölner Landgericht hatten die Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Im Dezember wurde im Bundestag mit breiter Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das religiös motivierte Beschneidungen minderjähriger Jungen in Deutschland weiterhin erlaubt. Das Recht auf Beschneidung eines Jungen von Geburt an wird demnach im Sorgerecht verankert. Auch religiöse Beschneider können künftig weiter praktizieren.