Mit dem neuen Recht sollen Verlage die Möglichkeit erhalten, für die Nutzung ihrer Erzeugnisse Gebühren zu verlangen. Die Verleger zielen damit unter anderem auf sogenannte News-Aggregatoren, die Nachrichten aus Zeitungen auf eigenen Seiten zusammenstellen und präsentieren. Inwiefern auch der Newsdienst der Suchmaschine Google von dem neuen Recht betroffen sein wird, ist unter Fachleuten umstritten.
In dieser Woche wurde im Rechtsausschuss des Bundestags eine Änderung des Gesetzentwurfs beschlossen, nach der "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" vom Leistungsschutzrecht ausgenommen werden. So können Suchmaschinen wie Google auch weiterhin kurze Auszüge von Artikeln anzeigen, ohne von den Verlegern belangt zu werden. Unklar bleibt, wie lang ein solcher "Textschnipsel" sein darf. Im Gesetz wird keine Zeichenzahl festgelegt.
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Auseinandersetzungen zwischen Verlegern und Suchmaschinenbetreibern über die Snippets müssten notfalls vor Gericht entschieden werden. Dies wurde von der Opposition scharf kritisiert. Die Grünen beantragten vor der Debatte, das Leistungsschutzrecht wieder von der Tagesordnung zu nehmen. Ihr Parlamentarischer Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte, aufgrund dieser gravierenden Änderung müsse es noch eine Anhörung geben. Gegen die Stimmen der Koalition blieb der Absetzungsantrag aber ohne Erfolg.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, nannte das Leistungsschutzrecht ein "Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte". Koalitionsvertreter verteidigten das Gesetz als guten Ausgleich der Interessen von Verlegern und Internetwirtschaft.
Bei dem Leistungsschutzrecht handelt es sich um ein Einspruchgesetz, das voraussichtlich im Mai im Bundesrat verhandelt werden wird. Widerspricht eine Mehrheit der Länder dem Gesetz, muss es im Vermittlungsausschuss neu verhandelt werden. In der Länderkammer haben seit der Landtagswahl in Niedersachsen die rot-grün und rot-rot geführten Länder eine Mehrheit.