Der Generalsekretär des Zentralrats, Stephan J. Kramer, begrüßte den Schritt zwar als Signal zugunsten der Religionsfreiheit. "Aber die konkrete Zwischenlösung hilft uns nicht weiter", sagte er der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagsausgabe). Denn die Mohelim, die jüdischen Beschneider, könnten zwar beschneiden, müssten sich nach dieser Regelung aber im Anschluss einer Einzelfallprüfung und möglicherweise einem Ermittlungsverfahren unterziehen. "Ich frage mich also, worin für uns die Verbesserung liegt", sagte Kramer.
Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann hatte am Mittwoch angekündigt, die Staatsanwälte seien angehalten worden, bei von Medizinern fachkundig vorgenommenen Eingriffen keine Ermittlungsverfahren einzuleiten. Damit solle den Ärzten nach dem umstrittenen Kölner Urteil und bis zur Verabschiedung einer bundesweiten gesetzlichen Regelung Rechtssicherheit garantiert werden. Beim Vorgehen der Justiz in Fällen religiöser Beschneidung gibt es keine einheitliche Linie der Bundesländer.