"Menschen haben heute vielfach mehrere kulturelle Wurzeln und nicht nur eine Heimat", sagte Breitner am Freitag im Kieler Landtag. Deutschland sollte daher generell zulassen, dass Menschen mehr als nur eine Staatsangehörigkeit haben. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit sei längst überholt.
Hintergrund ist, dass Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, nur bis zum 18. Geburtstag die doppelte Staatsangehörigkeit haben dürfen. Mit der Volljährigkeit müssen sie sich dann - spätestens bis zum 23. Geburtstag - für die deutsche oder die Nationalität des Herkunftslandes ihrer Eltern entscheiden. Insbesondere das Optionsverfahren lehnt Breitner entschieden ab. Es bereite den Kreisen und kreisfreien Städte viel bürokratischen Aufwand, und für die Betroffenen sei es kaum zu begreifen.
Derzeit sind 175 Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit im Optionsverfahren. 64 von ihnen haben sich bereits für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden. Die ausländische Staatsangehörigkeit hat bislang niemand gewählt. In diesem Jahr stehen 28 Menschen des Geburtsjahrgangs 1990 vor der Entscheidung.
Nach Breitners Worten treibe das geltende Recht die Menschen in vermeidbare Gewissenskonflikte. Er wies darauf hin, dass EU-Bürger bereits jetzt ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen, wenn sie die deutsche erwerben. Außerdem seien Kinder aus Ehen, in denen Vater und Mutter unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben (sogenannte binationale Ehen), grundsätzlich Mehrstaater. Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen erfolgten heute schon unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.