Bundesverwaltungsgericht urteilt über Journalisten-Auskunft
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilt am heutigen Mittwoch über Auskunftsansprüche von Journalisten gegenüber Bundesbehörden.
In dem Verfahren soll unter anderem geklärt werden, ob Bundesbehörden durch landesrechtliche Pressegesetze zur Auskunft verpflichtet werden können.
Klagegrund bei dem Prozess ist eine nicht beantwortete Anfrage eines Journalisten an den Bundesnachrichtendienst (BND). Er wollte wissen, wie viele frühere BND-Mitarbeiter eine Nazi-Vergangenheit haben. Der Vertreter des Bundesinteresses, der beim Bundesinnenministerium angesiedelt ist, argumentiert, dass Bundesbehörden nicht zur Auskunft an die Presse nach den Landespressegesetzen verpflichtet seien. In Deutschland sind jedoch die Länder für das Presserecht zuständig.