Die Entscheidung der Karlsruher Richter gebe "in solchen Fällen den tatsächlichen Lebensverhältnissen eine klarere rechtliche Gestalt", sagte der Vizepräsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland, Friedrich Hauschildt, am Dienstag in Hannover dem epd. "Wenn in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einer der Partner ausdrücklich Verantwortung für das Adoptivkind des anderen Partners übernimmt, ist das nur zu begrüßen."
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Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Vorschrift im derzeit gültigen Lebenspartnerschaftsgesetz für unwirksam erklärt, nach der Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren können, nicht aber ein von diesem adoptiertes Kind. Gegen diese Regelung hatten sich zwei Paare vor dem höchsten deutschen Gericht gewehrt.