Seit 2004 werden die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht mehr komplett, sondern nur noch zur Hälfte und für die ersten drei Versuche von den Kassen übernommen. So hält es auch die größte gesetzliche Kasse, die Barmer GEK. Die Gesamtkosten für eine künstliche Befruchtung schwankten je nach Verfahren zwischen 1.000 und 5.200 Euro, sagte ein Sprecher dem epd. Nach Berechnungen der Knappschaft kann der Eigenanteil für Paare bei mehreren Versuchen bis zu 10.000 Euro betragen.
Bund und Länder sollen 25 Prozent der Kosten übernehmen
Seit 2012 gibt es für Paare vom Staat finanzielle Unterstützung bei der künstlichen Befruchtung. Laut einer seit April des vergangenen Jahres gültigen Förderrichtlinie sollen Bund und Länder zusätzlich 25 Prozent der Kosten übernehmen. Allerdings haben bisher nur Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Richtlinienvereinbarung unterzeichnet. Mit den anderen Ländern liefen noch Gespräche, sagte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums dem epd.
Die Knappschaft übernimmt die Kosten, wenn beide Elternteile bei ihr versichert sind. Bei einer Spermienübertragung mit vorangehender hormoneller Behandlung würden drei Versuche bezahlt, bei Übertragungen ohne Hormontherapie bis zu acht Versuche.
Die Krankenkassen übernehmen nach dem Gesetz einen Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung, wenn das Paar verheiratet ist, andere Therapien ohne Erfolg geblieben sind und eine Höchstaltersgrenze (40 Jahre bei der Frau, 50 beim Mann) nicht überschritten wurde. Die Knappschaft hat den Angaben nach rund 1,75 Millionen Versicherte.