"Die Freisinger Bischofskonferenz hat bislang nur erklärt, dass die Bischöfe auf die Ausübung ihres Einspruchsrechts bei der Besetzung verzichten wollen, nicht auf das Recht selbst", sagte Wessels dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch. Für eine Änderung dieser Rechtslage sei ein Vertrag zwischen dem Heiligem Stuhl und dem Freistaat nötig: "Erst ein solcher Vertrag gäbe zukünftig Rechtssicherheit."
Die Freisinger Bischofskonferenz hatte vergangene Woche mitgeteilt, dass die Bischöfe künftig auf die Ausübung ihres Konkordatsrechts für nicht-theologische Lehrstühle und Professuren verzichten wollen. Das Katholische Büro Bayern sei damit beauftragt worden, die erforderlichen Kontakte zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat herzustellen und einen entsprechenden Staatskirchenvertrag auszuarbeiten. Wessels will trotzdem an der Verfassungsbeschwerde festhalten, "weil selbst eine Änderung der Rechtslage keine Auswirkungen auf die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteile hätte".
Weshalb die katholischen Bischöfe auf ihr bislang so strikt verteidigtes Recht verzichten wollten, wisse sie nicht. Es liege aber die Vermutung nahe, dass die katholische Kirche eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht befürchtet habe. Die 21 Konkordatslehrstühle in Philosophie, Pädagogik und Gesellschaftswissenschaften an sieben bayerischen Hochschulen, bei deren Besetzung die katholische Kirche das letzte Wort hat, seien angesichts der gesellschaftlichen Wirklichkeit mit ihrer Vielfalt von Wertevorstellungen und Lebensformen ein Anachronismus.
Im April 2012 hatte Wessels Verfassungsbeschwerde gegen die Praxis zur Besetzung der Konkordatslehrstühle in Bayern eingereicht.