Das geht aus einer Tischvorlage hervor, die Familienministerin Kristina Schröder (CDU) für ein Koalitionsgespräch über das Thema am 31. Januar erstellt hatte und aus der die Tageszeitung "Die Welt" zitiert (Dienstagsausgabe).
Demnach wurde bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs zur vertraulichen Geburt mit den anderen Ministerien, den Ländern und den betroffenen Verbänden aus dem Entwurf alles gestrichen, was die Existenz von Babyklappen infrage stellt. Vielmehr sollen die anonymen Angebote unberührt bestehen bleiben, wenn das Gesetz über die vertrauliche Geburt in Kraft tritt. Geplant ist das für den 1. Mai 2014.
In einem Referentenentwurf, der das Datum 25. Januar trägt, und der dem epd vorliegt, heißt es: "Je attraktiver und annehmbarer die Hilfen für die Schwangere ausgestaltet sind, umso größer ist die Chance, dass sie eine echte Alternative zu den vorhandenen Babyklappen und Angeboten anonymer Geburt und anonymer Übergabe darstellen, die durch dieses Gesetz nicht abgeschafft werden."
Wegfallen solle der Tischvorlage zufolge zudem der noch im Entwurf vom 14. Dezember 2012 enthaltene Hinweis, dass es künftig bloß eine "Duldung von Babyklappen" gebe. Jetzt heißt es laut Tischvorlage des Familienministeriums, man habe "den Begriff der 'Duldung' gestrichen, um eine Vorfestlegung zum weiteren Umgang mit Babyklappen zu vermeiden". Mehr noch: Im Dezember stand im Gesetzentwurf, dass "Duldung" nur möglich sei, wenn die Klappen-Betreiber "unverzichtbare Mindestanforderungen einhalten", was vor allem die bislang mangelhafte Kooperation mit Behörden betraf.