Flüchtlinge, in deren Heimatländern Schwule und Lesben verfolgt werden, sollen nicht mehr mit der Begründung abgewiesen werden, sie könnten ihre Homosexualität in ihrer Heimat auch verbergen und so einer Verfolgung entgehen, berichtet die Berliner "tageszeitung" (Montagsausgabe) unter Berufung auf ein Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Das Bundesamt habe dem Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck mitgeteilt, einem Asylbewerber sei es "grundsätzlich nicht zumutbar, gefahrenträchtige Verhaltensweisen zu vermeiden, um einer Verfolgung auszuweichen", die ihm sonst beispielsweise wegen seiner sexuellen Orientierung drohen würde. Damit reagiere das Bundesamt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2012 zur religiösen Verfolgung auch hinsichtlich der sexuellen Orientierung.
Beck erklärte laut "tageszeitung", er "begrüße ausdrücklich, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endlich von seiner menschenentwürdigenden Praxis abrückt". Es dürfe von niemandem verlangt werden, seine politische Überzeugung, seinen Glauben oder seine sexuelle Identität zu verleugnen, um Verfolgung oder gar der Todesstrafe auszuweichen.