Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend entsprechende Änderungen am Personenstandsrecht. Auch Totgeburten, die weniger als 500 Gramm wiegen, können demnach künftig als Person anerkannt werden. Bisher wurden sie nicht erfasst. Einige Friedhöfe verweigerten trauernden Eltern daher die Bestattung dieser "Sternenkinder".
Zudem wurde im Personenstandsrecht die Pflicht zur Eintragung eines Geschlechts nach der Geburt verändert. Für intersexuelle Kinder, die sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale haben, soll dies offen gehalten werden können. Der Zwang zur Entscheidung für ein Geschlecht sowie die Praxis, intersexuellen Kindern per Operation eindeutig ein Geschlecht zuzuweisen, wurde im vergangenen Jahr vom Deutschen Ethikrat kritisiert.