Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition wird ihnen die neue Leistung zwar ausgezahlt. Anschließend soll der Betrag aber in voller Höhe vom Arbeitslosengeld II abgezogen werden. Eine entsprechende Regel soll in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, den das Familienministerium erstellt. Praktisch bedeute das, dass Arme beim Betreuungsgeld leer ausgehen, berichtet die Zeitung.
Das Familienministerium wollte die geplante Anrechnung weder bestätigen noch dementieren. Ein Sprecher wies darauf hin, dass man sich zu den Details des Gesetzentwurfes erst äußern werde, wenn er fertig sei. In Kreisen der Unionsfraktion hieß es jedoch, die Verrechnung werde in dem Gesetz "sicher eine Rolle spielen".
Volle Anrechnung auf Hartz IV
Bei der jetzt geplanten Regelung würden Hartz-IV-Empfänger das Betreuungsgeld zwar erhalten, anschließend würde es ihnen aber in voller Höhe von der Hartz-Leistung abgezogen. In Regierungskreisen hieß es, dies sei rechtlich auch gar nicht anders möglich. Zum einen könne man Eltern, die Hilfe-Empfänger seien, das Betreuungsgeld nicht verweigern. Zum anderen sei Hartz IV aber eine reine Mindestsicherung. Wenn sich das Einkommen um die 150 Euro Betreuungsgeld erhöhe, müsse die Hartz-Leistung zwangsläufig entsprechend sinken. Deswegen gebe es diese Anrechnungsregel auch beim Elterngeld.
Gegen das Betreuungsgeld gibt es in der Koalition erheblichen Widerstand. Mit der Anrechnung der neuen Leistung könnten dem Bericht zufolge viele Kritiker befriedet werden. Die Familienpolitiker hatten durch das Betreuungsgeld Fehlanreize befürchtet: Eltern aus prekären Familien könnten sich wegen der Barleistung dafür entscheiden, ihr Kind nicht in eine Krippe zu geben, obwohl genau diese Kinder vom Besuch einer solchen Einrichtung besonders profitieren würden. Die Haushaltspolitiker wiederum hatten die hohen Kosten des Betreuungsgeldes beklagt, dafür sind von 2014 an jährlich 1,2 Milliarden Euro veranschlagt. Durch die Einsparungen bei den Hartz-Leistungen würden die Ausgaben sinken.
Das Betreuungsgeld soll an Eltern gezahlt werden, die ihr Kind nicht in eine staatlich geförderte Kindertagesstätte geben. Im Einführungsjahr 2013 sollen sie 100 Euro im Monat für ein einjähriges Kind erhalten, ab 2014 für ein- und zweijährige Kinder pro Monat 150 Euro.