Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle die Fraktion Ende Januar ins Parlament einbringen, teilte der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, am Freitag in Berlin mit. In Deutschland sind Menschen bei Wahlen ausgeschlossen, wenn für alle ihre Angelegenheiten ein Betreuer bestellt wurde oder sie nach einer schuldunfähig begangenen Straftat in der Psychiatrie untergebracht sind. Beide Beschränkungen wollen die Grünen aufheben.
"Einschränkungen des Wahlrechts sind verfassungs- und völkerrechtlich nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig", sagte Kurth. Nach Auffassung seiner Partei wird eine entsprechende Änderung im Bundes- und Europawahlgesetz den Forderungen der UN-Behindertenkonvention gerecht, die Menschen mit Behinderungen gleiche politische Rechte wie allen anderen Bürgern zugesteht.
Italien und Finnland haben bereits Wahlrecht für Behinderte
Der Gesetzentwurf der Fraktion sieht auch vor, dass sich Behinderte bei Bedarf beim Wählen von einer anderen Person unterstützen lassen dürfen. Ähnliche Regelungen gibt es für leseschwache oder körperbehinderte Wähler.
Beschränkungen für Behinderte im Wahlrecht wurden den Angaben zufolge bereits in einigen Staaten der Europäischen Union aufgehoben. Dazu zählen Großbritannien, Italien, Österreich und Finnland. Für ein Wahlrecht für alle Behinderten hatte sich unter anderem das Deutsche Institut für Menschenrechte ausgesprochen.