"Ich glaube nicht, dass das Gesetz vom Tisch ist", sagte Hüppe am Donnerstag in Berlin. Mit dem geplanten Gesetz will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellen, wenn damit Geld verdient wird.
Der entsprechende Gesetzentwurf, der als Strafe bis zu drei Jahren Gefängnis vorsieht, wurde bereits vom Kabinett verabschiedet und auch in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Unionsfraktion, die Vorbehalte gegen einzelne Formulierungen hat, ist nun auf die Bremse getreten und will zunächst intern noch einmal über den Gesetzentwurf beraten.
Hüppe verwies zur Begründung erneut auf den zweiten Absatz im Gesetzentwurf, der Angehörige oder andere dem Sterbewilligen nahestehende Personen von einer Bestrafung ausnimmt, sollten sie Beihilfe zur Sterbehilfe leisten, etwa wenn sie den Betreffenden zur Sterbebegleitung einer Organisation fahren. Unter diese Formulierung könnten auch Ärzte fallen, kritisierte Hüppe.
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Zudem könnte das Gesetz die geplante Schutzwirkung eventuell gar nicht entfalten, wenn etwa in Vereinsform organisierte Sterbehilfeorganisationen nachweisen können, nicht gewinnorientiert zu handeln, sagte Hüppe. Vertreter aus Union und Kirchen hatten daher gefordert, jede Form der organisierten Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.
Leutheusser-Schnarrenberger lehnt dies aus rechtlichen Gründen ab. Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland ebenso wie der Suizid selbst nicht verboten. Anders ist es bei der Tötung auf Verlangen. Sie steht unter Strafe.