Staatsanwaltschaft zweifelt an möglicher Prostitution Behinderter

Staatsanwaltschaft zweifelt an möglicher Prostitution Behinderter
Die Staatsanwaltschaft in Hildesheim zweifelt an den Vorwürfen, geistig behinderte Bewohnerinnen der Diakonie Himmelsthür würden sich als Prostituierte anbieten. Erste Vernehmungen am Wochenende hätten keinerlei Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben, sagte Staatsanwältin Christina Pannek am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Derzeit sieht alles nach Munkelei und Mund-zu-Mund Geschichten aus."

Die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" hatte am Samstag berichtet, Behinderte aus der Diakonieeinrichtung in Hildesheim böten sich Freiern an, um ihr Taschengeld aufzubessern. Bewohner der Einrichtung sollen dem Bericht zufolge von "schwarzen Zuhälterlimousinen" abgeholt worden sein.

Keiner der bislang Vernommenen sei selbst betroffen oder habe selbst etwas gesehen. "Alle haben nur über Dritte von den angeblichen Vorfällen erfahren", sagte die Staatsanwältin. Allerdings könne sie nicht ausschließen, dass sich Behinderte prostituieren. "Das wäre an sich auch noch nicht strafbar." Strafbar sei der Missbrauch "widerstandsunfähiger Personen", so Pannek. Dafür müsse eine erkennbare schwere geistige oder körperliche Behinderung vorliegen.

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Die Diakonie Himmelsthür nehme die Vorwürfe sehr ernst, sagte deren Sprecherin Ute Quednow. "Aber wir gehen davon aus, dass sich die Vorwürfe nicht erhärten." Auf der Internetseite bitte die Einrichtung um Hinweise. "Wir bitten jeden und jede, der oder die Angaben darüber machen kann, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen es zu solchen Straftaten gekommen sein könnte, sich mit den Ermittlungsbehörden oder der Diakonie Himmelsthür in Verbindung zu setzen."

Die Einrichtungsleitung habe ausdrücklich allen Mitarbeitenden das Vertrauen ausgesprochen, betonte Quednow. Außerdem würden für die Bewohner Handreichungen in leichter Sprache verteilt. "Wir hoffen sehr, dass die Polizei ihre Ermittlungen schnell abschließen kann und wieder Ruhe einkehrt."