Insgesamt waren das 44.301 neue Verfahren: "Noch nie waren es mehr", sagte Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma am Donnerstag in Berlin. Rund 65 Prozent betrafen Hartz-IV-Klagen (28.666), ein leichter Rückgang gegenüber 2011 um drei Prozent. Weitere Klagen betrafen unter anderem die Rentenversicherung (neun Prozent) und Arbeitslosenversicherung (sieben Prozent).
Die Zahl der unerledigten Verfahren ist im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr um mehr als 2.000 auf 42.409 gestiegen. "Wir müssten ein Jahr schließen, um diesen Aktenberg abzuarbeiten", sagte Schudoma bei der Jahrespressekonferenz des Berliner Sozialgerichtes.
Dabei sei das Gericht mit insgesamt 129 Richtern im Bundesvergleich äußerst effizient: "Nirgends in Deutschland arbeiten die Sozialrichter schneller als in Berlin." Im Durchschnitt sei ein Klageverfahren innerhalb eines Jahres erledigt, ein Hartz-IV-Verfahren sogar schon nach zehn Monaten. Ein Eilverfahren dauere weniger als einen Monat.
Wie in den Vorjahren stritten sich die Kläger vor allem um die Bearbeitungsfristen der Jobcenter, um die Anrechnung von Einkommen auf Leistungen, um Sanktionen und um die Kosten der Unterkunft. Dabei stehe nicht nur die Qualität der Jobcenter auf dem Prüfstand. "Immer wieder geht es auch um die Auslegung unbestimmter Vorschriften, um offene Rechtsfragen", betonte Schudoma. Da könne dann nur eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichtes oder - etwa bei der Frage der Verfassungswidrigkeit von Hartz-IV-Regelsätzen - das Bundesverfassungsgericht eine erforderliche Klärung bringen.