Wie es in einer ersten Bilanz in der Januarausgabe des "Info"-Briefes des Dienstes weiter heißt, seien bis Mitte Dezember insgesamt etwa 80 Menschen in der Abschiebungshaft juristisch begleitet worden. Dafür wendete die katholische Hilfsorganisation nach eigenen Angaben etwa 12.000 Euro aus Spendengeldern auf.
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47 Rechtsbeschwerden waren demnach erfolgreich. Da die Prozesskosten oft den Behörden auferlegt würden, schlug ein Mandat für den Rechtshilfefonds im Durchschnitt nur noch mit 150 Euro zu Buche, hieß es weiter. Damit seien trotz der weggebrochenen europäischen Zuschüsse für den Rechtshilfefonds 2012 "alle notwendigen Fälle" aus Spenden finanziert worden, ohne andere Arbeitsbereiche einschränken zu müssen.
In Bayern endeten den Angaben zufolge von 61 Fällen 37 mit Freilassung oder nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit der erlittenen Haft. Mehrere Entschädigungsforderungen seien noch offen.
In Berlin und Brandenburg gaben die Gerichte in zehn von 18 Fällen den Abschiebungsgefangenen Recht. Mehrere Beschwerden sind noch beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Vom BGH erhofft sich der Jesuiten-Flüchtlingsdienst die Klarstellung, dass Abschiebungsgefangene nach europäischem Recht nicht mit Untersuchungshäftlingen zusammen untergebracht werden dürfen. Dies werde etwa in Bayern bei Jugendlichen und Frauen systematisch missachtet. Erfreulich zurückhaltend seien dagegen inzwischen Berliner Gerichte in der Verhängung von Abschiebungshaft.