Die Kirche von England hatte am Freitag überraschend entschieden, auch homosexuelle Männer künftig zum Bischofsamt zuzulassen. Voraussetzung sei allerdings, dass sie sexuell nicht aktiv sind. In einer Stellungnahme im Namen der anglikanischen Bischofskonferenz, des "Hauses der Bischöfe", sagte der Bischof von Norwich, Graham James: "Das Haus hat bestätigt, dass Geistliche, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben und sich entsprechend der Lehren der Kirche in Bezug auf die menschliche Sexualität verhalten, als Kandidaten für das Bischofsamt in Betracht gezogen werden können."
Das Haus der Bischöfe glaube, dass es ungerecht sei, jemanden vom Bewerbungsprozess für das Bischofsamt auszuschließen, der sich in voller Übereinstimmung mit den Kirchenlehren zu sexueller Ethik und anderen Bereichen verhalte, fügte der Bischof hinzu.
Kritiker sprechen von möglicher Kirchenspaltung
Der Vorsitzende der evangelikalen Gruppe "Reform", Rod Thomas, sagte der BBC, Leute in eingetragenen Partnerschaften als Bischof einzusetzen, fände weder Zustimmung in großen Teilen der Kirche noch sei über das Thema ausreichend debattiert worden. Es handele sich um eine grundlegende Änderung der Kirchendoktrin und sei daher nichts, was man einfach als Nachricht mitteilen könne.
"Es ist etwas, das durch die Generalsynode überdacht werden muss", sagte Thomas. Er befürchte eine Spaltung innerhalb der Kirche, wenn es tatsächlich homosexuelle Bischöfe geben sollte.
###mehr-artikel###
2003 hatte ein schwuler Geistlicher in Großbritannien seine Bewerbung um das Bischofsamt auf Druck von Traditionalisten zurückgezogen. Anfang 2012 hatte der Theologe in Erwägung gezogen, die Kirche als seinen Arbeitgeber wegen Diskriminierung zu verklagen, nachdem er 2010 nach einer erneuten Bewerbung als Bischof abgelehnt wurde.
Erst vor wenigen Wochen hatte die Generalsynode der Kirche von England Frauen abermals den Zugang zum Bischofsamt verweigert. Der Gesetzentwurf war nach einem mehrjährigen Gesetzesverfahren endgültig gescheitert. Mit 74 Stimmen gegen und 132 Stimmen für den Gesetzentwurf erreichte der Antrag nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Haus der Laien.