Der Ende November in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht lediglich vor, die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe zu ahnden - wenn also mit Beihilfe zum Suizid Geld verdient wird. Organisierte Beihilfe würde danach nicht verboten.
"Wenn man nur die gewerbsmäßige Sterbehilfe verbietet, ist das ähnlich wie das Falschparken auf dem Mars zu verbieten", kritisierte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU). Es werde sich nichts ändern, weil Gruppierungen, die organisiert Sterbehilfe gegen Geld anbieten, künftig als gemeinnützige Vereine firmieren könnten. "Die heute in Deutschland aktiven Sterbehilfeorganisationen könnten auch nach Inkrafttreten des bisher geplanten Gesetzes einfach weitermachen", sagte Hüppe der Zeitung. Gewerbsmäßigkeit werde ihnen nicht nachgewiesen werden können.
Nach dem alternativen Entwurf aus der Union sollen künftig auch organisierte Sterbehilfe, Suizidförderung aus selbstsüchtigen Motiven und die "Werbung zur Förderung von Selbsttötungen" ausdrücklich verboten werden. "Das Auftreten von Organisationen, die eine 'Suizidbeteiligung' als Dienstleistung anbieten und für ihr Tätigwerden auch öffentlich werben, stellt eine neue Entwicklung dar, die eine Reaktion des Gesetzgebers erfordert", heißt es dem Bericht zufolge in dem Entwurf. Hüppe will nun zunächst das Ergebnis einer offenen Fraktionssitzung zu dem Thema im Januar abwarten.
Der Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger sieht vor, Hilfestellungen beim Suizid durch Angehörige, Freunde oder andere dem Sterbewilligen nahe stehende Menschen nicht zu ahnden. Sie argumentiert, in "schwierigen Konfliktsituationen für Angehörige und Freunde Schwerkranker" müsse sich das Strafrecht zurückhalten. Kritik an dem Entwurf aus dem FDP-geführten Justizministerium gab es auch von einigen Bundesländern, die schärfere Regelungen wollen.