Kardinal Marx fordert schärferes Gesetz gegen Suizidbeihilfe

Kardinal Marx fordert schärferes Gesetz gegen Suizidbeihilfe
Kardinal Reinhard Marx hat ein vollständiges Verbot der Suizidbeihilfe gefordert. Der aktuelle Gesetzentwurf reiche nicht aus, sagte der Münchner Erzbischof am Mittwoch.

Nicht nur die gewerbsmäßige Sterbehilfe müsse verboten werden, sondern auch die geschäftsmäßige. Ansonsten gebe es zu viele Hintertürchen. Das Ziel der gewerbsmäßigen Beihilfe ist es - anders als bei der geschäftsmäßigen Beihilfe - mit dem Angebot Gewinne zu erzielen.

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Marx forderte zugleich ein Umdenken in der Betreuung von kranken und sterbenden Menschen: Nicht die Suizidbeihilfe dürfe im Vordergrund stehen, sondern eine "Begleitung im Sterben" oder ein Ausbau der Palliativmedizin. Eines der zentralen Themen des 21. Jahrhunderts werde sein, wie die Gesellschaft mit seinen alten Menschen umgehe, sagte Marx. Es brauche daher ein würdiges Sterben.

Nach den Gesetzesplänen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Die geschäftsmäßige Beihilfe wird im Gesetzentwurf ausgeklammert. In beiden Varianten verabreicht sich der Sterbewillige - im Unterschied zur in Deutschland verbotenen aktiven Sterbehilfe - selbst ein tödliches Medikament, das ihm ein Helfer überlassen hat.