Das geht aus dem jüngsten Referentenentwurf ihres Ministeriums zur Regelung der vertraulichen Geburt hervor, aus dem die Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochsausgabe) zitiert.
Die Drei-Jahre-Frist ergibt sich daraus, dass laut Entwurf zum einen die Bundesregierung "drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der vertraulichen Geburt einen Bericht zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote" vorlegen soll. Zum anderen heißt es in der Begründung beim Thema Evaluierung: "In diesem Zusammenhang ist auch die Fortsetzung einer Duldung von Babyklappen zu überprüfen."
Weiter heißt es in der Begründung: "Zum Schutz der Kinder und zur ausnahmslosen Sicherstellung des staatlichen Wächteramtes können aus der Sicht des Bundes bis dahin nur solche Babyklappen geduldet werden, deren Betreiber die aufgefundenen Kinder spätestens am folgenden Tag der Gemeindebehörde als Findelkinder melden und weitere unverzichtbare Mindestanforderungen einhalten." Hierzu werde die Bundesregierung gemeinsam mit den Beteiligten Standards entwickeln, die den Ländern eine einfache Handhabe für die Überprüfung dieser Einrichtungen gewährleisten.
Einer Studie des Deutschen Jugendinstituts zufolge sind seit 1999 fast 1.000 Kinder in Babyklappen abgelegt oder in Kliniken anonym geboren worden. Anonyme Geburten sind derzeit in rund 130 Kliniken möglich. Die Studie zeigte unzureichende Regelungen bei der Dokumentation der in Babyklappen abgelegten Neugeborenen und löste damit eine erneute Diskussion aus. Vor zwei Jahren hatte sich der Deutsche Ethikrat für die Schließung der Babyklappen und eine gesetzliche Regelung vertraulicher Geburten ausgesprochen.